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Verjährung des Werklohns bei mangelhafter Leistung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2023, 126 - 127 Heft 3 v. 15.5.2023

1. Die dreijährige Verjährungsfrist für die Werklohnforderung beginnt grundsätzlich erst dann zu laufen, wenn der Geltendmachung des Anspruchs kein rechtliches Hindernis mehr im Wege steht und damit die objektiv zu beurteilende Möglichkeit zur Klage gegeben ist.

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