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Behauptungslast bei Mehrkosten

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2023, 70 - 75 Heft 2 v. 15.3.2023

1. Nach der einschlägigen Literatur ist der Werkunternehmer sowohl für das Vorliegen eines „Zeitverlustes“ im Sinne einer nicht seiner Sphäre zuzurechnenden Behinderung bzw Erschwerung als auch für die Folgen des „Zeitverlustes“ (die „Verkürzung“) beweispflichtig.

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