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Wenn Ziviltechnikergesellschaften streiten und Rechtsanwälte sich dabei duellieren

FachartikelSteuerrechtSimon Tucek, Lea Ziegerbau-aktuell 2023, 63 - 69 Heft 2 v. 15.3.2023

§ 55 ZTG 2019 sieht eine Schlichtungsklausel für Ziviltechniker vor. Es ergibt sich hieraus allerdings nicht ausdrücklich, ob diese Schlichtungsklausel nur für Ziviltechniker als natürliche Personen oder aber auch für Ziviltechnikergesellschaften anwendbar ist. Der gegenständliche Beitrag nimmt hierzu Stellung und geht auch auf die kreative Argumentation von C. Hofer in der Ausgabe vom März 2022 ein und vertritt eine andere bzw unterschiedliche Rechtsansicht. Insbesondere wird auch eine Entscheidung des HG Wien erörtert, der die gegenständlichen (juridischen) Meinungsverschiedenheiten zugrunde liegen.

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