vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erkundungsobliegenheit und Verjährung beim Mangelschaden

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2021, 122 - 124 Heft 3 v. 15.5.2021

1. Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem der Eintritt des Schadens und die Person des Ersatzpflichtigen dem Geschädigten so weit bekannt wurden, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg eingebracht werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!