Personalnebenkosten stellen einen wesentlichen Kostenbestandteil im Rahmen der Kalkulation der Personalkosten dar. Die ÖNORM B 2061 nennt und gliedert die Personalnebenkosten, sagt zu deren Berechnung jedoch nichts aus. Wegen der nicht unbeachtlichen Höhe müssen die Personalnebenkosten im Rahmen der Baukalkulation treffsicher erfasst werden. Je nach Branchenzugehörigkeit und betriebsindividuellen Umständen ergeben sich die Personalnebenkosten in unterschiedlicher Höhe.

