1. Der Rekurs ist zur Klärung der Rechtsfrage zulässig, ob eine „Mitarbeiterschutzklausel“ als Konkurrenzklausel iSd § 36 AngG zu behandeln ist. Der Rekurs ist auch berechtigt.
1. Der Rekurs ist zur Klärung der Rechtsfrage zulässig, ob eine „Mitarbeiterschutzklausel“ als Konkurrenzklausel iSd § 36 AngG zu behandeln ist. Der Rekurs ist auch berechtigt.
