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Schauspieler stehen in einem Dienstverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG zur Filmproduktionsgesellschaft

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2026, 254 - 256 Heft 6 v. 1.6.2026

1. Die revisionswerbende Partei begründet die Zulässigkeit ihrer Revision mit dem Fehlen von Rechtsprechung des VwGH zur Beurteilung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses im hier gegebenen Zusammenhang (der Beschäftigung von Filmschauspielern).

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