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Zur Zulässigkeit befristeter Dienstverhältnisse für Vertragsbedienstete in Vertretungsfällen

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2026, 163 - 164 Heft 4 v. 1.4.2026

1. Nach § 4 Abs 4 VBG kann ein Dienstverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen worden ist, auf bestimmte Zeit einmal verlängert werden; diese Verlängerung darf drei Monate nicht überschreiten. Wird das Dienstverhältnis darüber hinaus fortgesetzt, wird es von da ab so angesehen, wie wenn es von Anfang an auf unbestimmte Zeit eingegangen worden wäre.

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