Die AlVG-Novelle 2026 markiert einen Paradigmenwechsel im Verhältnis von Arbeitslosigkeit und geringfügiger Beschäftigung. War der geringfügige Zuverdienst bislang integraler Bestandteil des leistungsrechtlichen Systems, wird er nunmehr zur rechtfertigungsbedürftigen Ausnahme. Der Beitrag kontrastiert die frühere Rechtslage mit der Neufassung des § 12 AlVG, arbeitet die systematische Neubestimmung des Arbeitslosigkeitsbegriffs heraus und beleuchtet die daraus resultierenden verfassungs- und arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen.

