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Sozialversicherungsrecht

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2026, 38 - 43 Heft 1 v. 1.1.2026

Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II (BSMG 2025 II) wurde der von Beziehern von Pensionen und vergleichbaren Leistungen (zB Ruhebezügen) abzuführende Krankenversicherungsbeitrag einheitlich auf 6 % der Beitragsgrundlage angehoben. Da die von den Pensionsversicherungsträgern aufgrund von Hebesätzen zu überweisenden Krankenversicherungsbeiträge an das Beitragsvolumen der Pensionisten gekoppelt sind, stiegen auch diese.

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