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Arbeitsrecht

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2026, 34 - 38 Heft 1 v. 1.1.2026

Durch das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) und das Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) geändert werden (BGBl I 2025/111), wurden Auslegungsprobleme hinsichtlich der Möglichkeit für Kollektivvertragspartner, Kündigungsfristen und -termine abweichend zu regeln, im ABGB geklärt.

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