Das Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 (VUG 2024), BGBl I 2023/191, durch das eine Umsetzung zweier Vereinbarungen nach Art 15a B-VG im Bereich des Gesundheitswesens erfolgt, enthält mit dem Schwerpunkt Verbindlichkeit der Planung und den damit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht insbesondere folgende Maßnahmen:
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.