Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2023 (SRÄG 2023), BGBl I 2023/189, enthält folgende Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung, die mit 1. 1. 2024 in Kraft getreten sind und unter anderem dazu beitragen sollen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken:.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.