Manchmal müssen bereits getätigte Urlaubsdispositionen auf Wunsch des Arbeitgebers rückgängig gemacht werden. Der entstandene Schaden durch die Urlaubsstornierung wird vom Arbeitgeber ersetzt und der Arbeitnehmer verschiebt seinen Urlaub. Unbefriedigend ist, dass der Ersatz des Schadens aus Sicht der Payroll steuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt wird.