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Anrechnung von Vordienstzeiten bei den ÖBB

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 347 Heft 9 v. 1.9.2023

1. Nach § 46 Abs 2 lit a BB-PO 1966 bzw nunmehr – wortgleich – § 46 Abs 2 lit a BB-PG sind anrechenbare Ruhegenusszeiten „die in einem Dienstverhältnis bei einem inländischen öffentlich-rechtlichen Dienstgeber, bei den Österreichischen Bundesbahnen, deren Betriebsvorgängern oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden inländischen Eisenbahnunternehmung zurückgelegte Zeit“.

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