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Mitbestimmung bei leistungsbezogenen Entgelten

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 347 - 348 Heft 9 v. 1.9.2023

1. Dem Arbeitgeber ist es jedenfalls gestattet, sich pro futuro auf die Unwirksamkeit eines von ihm ohne die notwendige Betriebsvereinbarung gemäß § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG eingeführten Entgeltsystems sowie der in diesem Zusammenhang mit dem einzelnen Arbeitnehmer ausdrücklich oder konkludent geschlossenen Entgeltabrede zu berufen; andernfalls würde ihm drohen, von einem Arbeitnehmer auf dessen Weitergeltung in Anspruch genommen und gleichzeitig vom Betriebsrat auf Unterlassung und/oder Beseitigung des rechtswidrig eingeführten Entgeltsystems geklagt zu werden.

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