In den meisten Branchen wird das Lehrlingseinkommen (vormals: Lehrlingsentschädigung) durch Kollektivvertrag geregelt. Gibt es keinen Kollektivvertrag, kann das Bundeseinigungsamt beim BMAW ein Lehrlingseinkommen festsetzen. Es ist ein Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft erforderlich. Das Bundeseinigungsamt hat kürzlich die Lehrlingseinkommen sowohl für gewerbliche Lehrlinge als auch für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern festgesetzt.