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Vom Bundeseinigungsamt festgesetzte Lehrlingseinkommen für Druckerlehrlinge

SteuerrechtAufsatzManfred PichelmayerASoK 2023, 345 - 346 Heft 9 v. 1.9.2023

In den meisten Branchen wird das Lehrlingseinkommen (vormals: Lehrlingsentschädigung) durch Kollektivvertrag geregelt. Gibt es keinen Kollektivvertrag, kann das Bundeseinigungsamt beim BMAW ein Lehrlingseinkommen festsetzen. Es ist ein Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft erforderlich. Das Bundeseinigungsamt hat kürzlich die Lehrlingseinkommen sowohl für gewerbliche Lehrlinge als auch für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern festgesetzt.

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