Sowohl eine Befristung als auch eine Kündigung bewirken die Auflösung eines Vertrages. Beide Instrumente können aber auch bloß in Bezug auf einzelne Elemente des Vertragsverhältnisses angewendet werden (Teilkündigung bzw Teilbefristung). Arbeitsrechtlich werfen sowohl eine Teilkündigung als auch eine mehrfache Teilbefristung (teils ähnliche, teils aber auch unterschiedliche) Problemstellungen auf.