Die Klägerin begehrt aus dem Titel der Amtshaftung Verdienstentgang für den Zeitraum Jänner 2019 bis Februar 2020 und machte dazu geltend, wäre ihr die Aufenthaltskarte rechtzeitig ausgestellt worden, hätte sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.