vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflegegeld für Vertriebene aus dem ukrainischen Kriegsgebiet

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 466 - 468 Heft 12 v. 1.12.2023

Personen, die vorübergehenden Schutz nach der Massenzustrom-Richtlinie genießen, zählen zu dem gemäß § 3a Abs 2 Z 1 BPGG erfassten Personenkreis und haben daher bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Pflegegeld. – (§ 3a Abs 3 Z 1 BPGG; Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. 7. 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten, ABl L 212 vom 7. 8. 2001, S 12, kurz: Massenzustrom-Richtlinie)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!