Künstliche Intelligenz (auch kurz: KI) dringt zunehmend in wesentliche gesellschaftlich relevante Bereiche (Ausbildung, Werbung, Marketing etc) vor und berührt (insbesondere in Form der Verwendung von ChatGPT) mittlerweile auch etliche arbeitsrechtliche Themenfelder. Dies betrifft (derzeit) vor allem das HR-Management (Recruiting, Personalentwicklung etc). Ein spezieller (arbeits)rechtlicher Rahmen dafür fehlt jedoch weitgehend.