Im Revisionsverfahren war (hinsichtlich des Zeitraums 1. bis 18. 5. 2021) strittig, ob Dienstnehmer auch bei Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Lockdowns nach dem Außerkrafttreten des § 1155 Abs 3 ABGB mit 31. 12. 2020 einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 1155 Abs 1 ABGB haben.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.