vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung von in privatem oder betrieblichem Interesse durchgeführten Tätigkeiten bei der Beurteilung eines Ereignisses als Arbeitsunfall

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 466 Heft 12 v. 1.12.2023

1. Gerade in einem Sachverhalt, in dem eine klare Trennung der versicherten Tätigkeit von privaten Handlungen kaum möglich ist, genügt nicht die bloße betriebliche Absicht. Vielmehr bedarf es der Objektivierung des betrieblichen Zusammenhangs.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!