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Nachweispflicht nach § 24c Abs 1 Z 2 KBGG unabhängig von Nachweispflichten im Wohnsitzstaat

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 466 Heft 12 v. 1.12.2023

1. Die Verordnung (EG) Nr 883/2004, deren Zweck die Koordinierung der unterschiedlichen nationalen Sozialversicherungssysteme ist, lässt diese bestehen und schafft kein gemeinsames System der sozialen Sicherheit. Somit sind die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung des EuGH weiterhin für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit zuständig. In Ermangelung einer Harmonisierung auf Ebene der EU bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaates unter anderem die Voraussetzungen für die Begründung von Ansprüchen auf Leistungen.

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