Ein Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gemäß § 1155 Abs 1 ABGB besteht im Sonderfall der COVID-19-Pandemie auch außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 1155 Abs 3 ABGB. – (§ 1155 ABGB)
9 ObA 133/22g
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.