Die AlVG-Novelle BGBl I 2023/118 bringt eine Reihe von Neuerungen bei der Altersteilzeit. In der medialen Berichterstattung zu diesen mit 1. 1. 2024 wirksam werdenden Neuerungen wird fast ausschließlich auf den Entfall der geblockten Altersteilzeit Bezug genommen. Die Gesetzesnovelle enthält allerdings darüber hinaus noch weitere, für die Praxis mindestens ebenso bedeutsame Änderungen.