Die sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen im Zuge des Homeoffice-Pakets sind sehr überschaubar und bieten wenig Überraschendes. Im Zuge des Homeoffice kann sich jedoch bei den Lohnnebenkosten die Frage stellen, welche Gemeinde für die Kommunalsteuer erhebungsberechtigt ist. Bleibt sie dort, wo sie bisher war, erfolgt eine Aufteilung oder gar eine Ausscheidung eines Teils? Der vorliegende Beitrag versucht, diese Frage zu klären.