In Zeiten der zunehmenden Vernetzung der europäischen Wirtschaft findet auch ein vermehrter Wettbewerb um die besten Fachkräfte statt. Nicht selten finden sich diese Fachkräfte nicht im Inland, sondern in den anderen EU-Mitgliedstaaten. Werden Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme der Arbeitnehmerfreizügigkeit benachteiligt, hat dies Rechtsfolgen in vielfacher Art und Weise. In diesem Beitrag sollen daher einige praxisrelevante Anwendungsfälle des § 7 AVRAG und damit mögliche Rechtskonsequenzen bei Benachteiligungen von Arbeitnehmern, die von ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen, näher erläutert werden.