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Geltungsbereichsausnahme des Tiroler Landesbedienstetengesetzes für Praktikanten: Entlohnung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2021, 118 - 119 Heft 3 v. 1.3.2021

1. Der Geltungsbereich des Tiroler Landesbedienstetengesetzes nimmt unter anderem Lehrlinge und Praktikanten aus (§ 1 Abs 2 lit h Tiroler Landesbedienstetengesetz).

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