Bei der Anrechnung der Vordienstzeiten eines Lehrers (hier: an einer Schule in Deutschland) dürfen die Schulferien auch nicht teilweise mit der Begründung, diese seien viel länger als das „normale Urlaubsausmaß“, abgezogen werden (OGH 18. 12. 2020, 8 ObA 97/20b).
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.