Dem Tragen einer Schutzmaske kommt auch für das Arbeitsverhältnis Bedeutung zu. Die (bei der Verfassung des vorliegenden Beitrags am 28. 2. 2021) einschlägige 4. COVID-19-SchuMaV enthält dazu Regelungen, deren Details nicht gerade unkompliziert ausgestaltet sind. Diese teilweise Detailverliebtheit der Ausgestaltung verhindert aber nicht das Bestehen von offenen Fragen und Ungereimtheiten.