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Anwendung des AÜG auf aus dem Ausland überlassene Arbeitnehmer

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin ASG Wien (Bearbeitung)ASoK 2012, 358 - 360 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 11 Abs 2 Z 5 AÜG

Mit gegenständlicher Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob das AÜG im konkreten Fall anzuwenden ist. Dabei stand im Mittelpunkt des Interesses, ob die Verkürzung von Verfallsfristen in Hinsicht auf die Geltendmachung offener Ansprüche nach dem Schutzniveau des Aufnahmestaates zu beurteilen ist.

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