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Interpretation der (neuen) Härtefallregelung des § 255 Abs. 3a, 3b ASVG

SozialversicherungsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin ASG Wien (Bearbeitung)ASoK 2012, 356 - 358 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 255 Abs 3a ASVG; § 255 Abs 3b ASVG

Der erkennende arbeitsrechtliche Senat hält mit seiner Entscheidung fest, dass es in Bezug auf die Anwendung der Härtefallregelung auf das eingeschränkte Leistungskalkül des Versicherten in Bezug auf die eingeschränkte Verweisbarkeit auf dem Arbeitsmarkt ankommt.

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