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Anspruch auf richtiges und vollständiges Dienstzeugnis - Formatierung und Interpunktion

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin ASG Wien (Bearbeitung)ASoK 2012, 360 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 1163 Abs 1 ABGB; § 39 AngG

Gegenständlich beantwortet der erkennende Senat die Frage, ob unterschiedliche Zeichenabstände und Formatierungen in einem Dienstzeugnis korrigiert werden müssen.

OGH 9 ObA 11/12a

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