§ 1163 Abs 1 ABGB; § 39 AngG
Gegenständlich beantwortet der erkennende Senat die Frage, ob unterschiedliche Zeichenabstände und Formatierungen in einem Dienstzeugnis korrigiert werden müssen.
OGH 9 ObA 11/12a
§ 1163 Abs 1 ABGB; § 39 AngG
Gegenständlich beantwortet der erkennende Senat die Frage, ob unterschiedliche Zeichenabstände und Formatierungen in einem Dienstzeugnis korrigiert werden müssen.
OGH 9 ObA 11/12a