Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich im Anlassfall mit Fragen des Betriebs(teil)übergangs bei einer Versicherung. Trattner stellt das Urteil vor und geht auf die betroffenen Regelungen des AVRAGs bzw. auf die Meinungen in der Lehre und der Judikatur und auf verschiedene Detailfragen ein. Er berücksichtigt dabei auch europarechtliche Vorgaben, die durch die bisherige EuGH-Judikatur und die Betriebsübergangsrichtlinie 77/187/EWG (nunmehr Richtlinie 2001/23/EG) geprägt wurden.