Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich im Anlassfall mit der Frage, ob von einer Elternteilzeit ausgegangen werden kann, wenn es weder einen schriftlichen Antrag noch irgendeinen Hinweis bei der tatsächlich erfolgten Teilzeitvereinbarung dazu gab. Die Autorin stellt dabei den konkreten Fall einer Angestellten vor, die nach ihrer Rückkehr aus der Karenz eine Teilzeitbeschäftigung vereinbarte, ohne dass sie wusste, dass sie eigentlich einen Anspruch auf Elternteilzeit iSd § 15h Abs. 1 MSchG hatte. Im Anlassfall wurde die Angestellte in dieser Zeit gekündigt. Neben der kurzen Darstellung der Entscheidungsgründe der einzelnen Unterinstanzen kommentiert Riedl abschliessend auch kurz die Entscheidung des OGHs.