vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Subsidiäre Geltung des allgemeinen Zivil- und Arbeitsvertragsrechts für Dienstverhältnisse der Länder

ArbeitsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Gleisdorf, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2011, 404 Heft 10 v. 1.10.2011

§ 23 Abs 1 AngG; Art 21 Abs 1 B-VG

Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass auch für Dienstverhältnisse der Länder allgemeines Zivilrecht sowie Arbeitsvertragsrecht als Sonderprivatrecht subsidiär heranzuziehen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!