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Rückersatz von während einer Ausbildung fortbezahltem Entgelt

ArbeitsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Graz Ost, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2011, 206 - 207 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 2d Abs 2 AVRAG

In vorliegender Sache war fraglich, ob eine vereinbarte Lohnnebenkostenpauschale von 25 %, für welche begrifflich nicht feststeht, ob diese den tatsächlich aufgewendeten Kosten entspricht, von der Möglichkeit einer Rückforderung nach § 2d AVRAG mitumfasst wird.

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