§ 6 Abs 1 Z 2 GlBG
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob eine einmalige verbale sexuelle Entgleisung gegenüber einem weiblichen Lehrling einen Entlassungsgrund darstellt.
OGH 29.9.2010, 9 ObA 13/10t
§ 6 Abs 1 Z 2 GlBG
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob eine einmalige verbale sexuelle Entgleisung gegenüber einem weiblichen Lehrling einen Entlassungsgrund darstellt.
OGH 29.9.2010, 9 ObA 13/10t