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Kein Beschlusserfordernis nach § 35 Abs. 1 Z 6 GmbHG für zitierte Ansprüche

Aus der aktuellen RechtsprechungGesellschaftsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Gleisdorf, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2010, 469 - 470 Heft 12 v. 1.12.2010

§ 35 Abs 1 Z 6 GmbHG

Der OGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, auf welche Ansprüche sich die Bestimmung des § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG bezieht. Strittig war im Anlassfall, inwieweit Ansprüche der Gesellschaft aus einer rechtsgeschäftlichen Beziehung mit dem Geschäftsführer einen Gesellschafterbeschluss erfordern, wenn dieser als außenstehender Dritter der Gesellschaft gegenüber auftritt.

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