§ 3 AZG; § 32 Kollektivvertrag Tyrolean Airways - kaufmännisch technisches Personal - Boardpersonal
In gegenständlicher Entscheidung stellte der OGH fest, unter welcher Voraussetzung die Bereitschaftszeit auch für geringfügige Tätigkeiten (hier: jährlich anfallende Revision der Checkliste durch den Piloten) heranzuziehen ist.