§ 15 Abs 1 BAG
In verfahrensgegenständlicher Sache war fraglich, ob dem Lehrberechtigten das Auflösungsrecht gem § 15 Abs 1 BAG binnen 6 Wochen auch dann zusteht, wenn aus diversen Gründen die Dreimonatsfrist eingeschränkt wird.
OGH 11.5.2010, 9 ObA 39/10s