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Aktuelle Judikatur zu einzelnen Kollektivverträgen - Kollektivvertragliche Bestimmungen sind nach ihrem Wortlaut auszulegen

ArbeitsrechtDr. Thomas Rauch, Wirtschaftskammer WienASoK 2009, 88 - 91 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 6 f ABGB; § 17 Abs 1 Z 2 GlBG; § 20 Abs 3 GlBG; § 16 AngG; § 20 AngG; § 19d Abs 4 AZG; § 77 GewO

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