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Keine Gesamtrente für Arbeitsunfälle nach dem ASVG und BSVG

SozialversicherungsrechtASoK 2009, 91 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 210 ASVG

Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen betreffend die Zulässigkeit der Bildung einer Gesamtrente nach der Bestimmung der § 210 ASVG bei dem Vorliegen von Versicherungsfällen nach dem ASVG und BSVG.

OGH 10.6.2008, 10 ObS 67/08p

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