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Verlängerung der Übergangsregelung für Bulgarien/Rumänien bis 31.12.2011

ArbeitsrechtASoK 2009, 87 Heft 3 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Ausdehnung des zeitlichen Geltungsraumes der Übergangsregelungen im AuslBG betreffend die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien.

Rechtsgrundlagen: § 32a Abs 10 AuslBG

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