§ 36 EO; § 354 EO
Die Erzwingung der als unvertretbare Handlung zu qualifizierenden Rechnungslegung ist auch im Exekutionsweg möglich. Eine Oppositionsklage entfaltet bezüglich der Rechtskraft eines Exekutionstitels keine Rechtskraft.
OGH 9.5.2007, 9 ObA 41/07f