§ 4 UrlG
Ein anhängiges Entlassungsanfechtungsverfahren stellt keinen objektiven Hinderungsgrund für den Verbrauch offener Urlaubsansprüche dar.
OGH 9.5.2007, 9 ObA 39/07m
§ 4 UrlG
Ein anhängiges Entlassungsanfechtungsverfahren stellt keinen objektiven Hinderungsgrund für den Verbrauch offener Urlaubsansprüche dar.
OGH 9.5.2007, 9 ObA 39/07m