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Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten und Vorrückungsstichtag

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 357 - 358 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 82 Abs 11 VBG

Die Fristenbestimmung des § 82 Abs 11 VBG verletzt das Diskriminierungsverbot.

OGH 9.5.2007, 9 ObA 41/06d

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