§ 333 Abs 4 ASVG
Die Einstufung als " Aufseher im Betrieb" setzt das Vorliegen eines Weisungsverhältnisses voraus.
OGH 9.5.2007, 9 ObA 60/07z
§ 333 Abs 4 ASVG
Die Einstufung als " Aufseher im Betrieb" setzt das Vorliegen eines Weisungsverhältnisses voraus.
OGH 9.5.2007, 9 ObA 60/07z