Art 13 VO (EWG)Nr 1408/71; § 227a ASVG
Der OGH nimmt zur gebotenen Berücksichtigung ausländischer Kindererziehungszeiten Stellung und erläutert, dass der Bestand eines Nebenwohnsitzes und der mehrmonatige Aufenthalt in Österreich die Verlegung des Lebensmittelpunktes nicht indiziert.